Erweiterung der Notbetreuung ab 27.04.2020

Ab Montag, den 27. April, haben alle berufstätigen Alleinerziehenden einen Anspruch auf Betreuung. Alleinerziehend bedeutet, dass die Eltern getrennt leben und das Kind bei nur einem Elternteil seinen Wohnsitz hat. Anspruch hat der Elternteil, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat, wenn keine weitere Person über 18 Jahren in dem Haushalt lebt. Weiterhin reicht es ab dem 27.04., wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass die Vorgaben für uns bindend sind und wir keine Ausnahmen machen dürfen.

Alle Details zur Notbetreuung finden Sie unter:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Infrastruktur.

Antragsformulare (Stand: 23.04.2020):

Richten Sie Ihren Antrag bitte an: rainer.huff@waldorfschule-schwabing.de.

Rainer Huff für die Schulführung