Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Waldorfpädagogik und das Vertrauen in unsere Schule. Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur Anmeldung für die neue erste Klasse und als Quereinsteiger.
- Anmeldeformular 1. Klasse
- Anmeldeformular Quereinstieg Unter-/Mittelstufe
- Anmeldeformular Quereinstieg Oberstufe
Anmeldungsprozedere für die neue erste Klasse 2025/26
Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30.09.2019 geboren sind, nicht im kommenden Schuljahr aufgenommen werden können.
Hier finden Sie das Anmeldeformular und die Terminübersicht zum Download:
Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen wir:
- das ausgefüllte Formular
- eine Kopie der Geburtsurkunde – falls nicht gewünscht, können Sie uns das Original zur Einsicht vorbeibringen
- ein Foto des Kindes (gerne in der Familie; bitte nur ein einziges Foto, nicht älter als drei Monate)
Senden Sie die Unterlagen bis zum 20.01.2025 an:
Rudolf-Steiner-Schulverein Schwabing e.V.
Judith Huber
Leopoldstr. 17
80801 München
Es ist sinnvoll, wenn Sie bereits vor der Anmeldung einen Eindruck von unserer Schule bekommen haben und sich eventuell auch mit Schuleltern austauschen konnten. Nicht nur Ihr Kind wird mit dem Eintritt in die erste Klasse ein Teil der Schulgemeinschaft, sondern auch Sie, die Eltern, die durch Ihr Mittragen und Ihr Engagement wesentlich zum Wohle aller Kinder an unserer Schule beitragen.
Kennenlernen
Sa, 07.12.2024 9:00–12:00 | Tag der offenen Tür – BITTE VORHER ANMELDEN unter: judith.huber@waldorfschule-schwabing.de |
10.10.2024 | Anmeldeunterlagen stehen online zur Verfügung |
Pflichttermine bei Anmeldung
Fr, 10.01.2025 Sa, 11.01.2025 | Einführungs-Wochenende nur nach vorheriger Anmeldung unter judith.huber@waldorfschule-schwabing.de Diese Veranstaltung betrachten wir als wichtigen Bestandteil der Aufnahme. Bitte nehmen Sie daran teil. |
bis spätestens Mo, 20.01.2025 | Anmeldeschluss zur Abgabe der Aufnahmeanträge |
ab 21.01.2025 | Probeunterricht und Elterngespräche |
Zu- und Absageverfahren
bis spätestens Fr, 28.02.2025 | Versand der Vertragsunterlagen mit Anlagen (u.a. Schulgeldunterlagen, Termin/Uhrzeit für Schulgeldgespräche) Versand der Absagebriefe |
Do, 13.03.2025 19:00h | Infoabend für Eltern, deren Kinder leider nicht aufgenommen werden konnten |
Sa, 15.03.2025 | Schulgeldgespräche mit der Schulgeldkommission, Dauer ca. 30 Min. – Die Teilnahme von beiden Erziehungsberechtigten ist erforderlich – Geschwisterfamilien ausgenommen. BITTE ALLE VERTRAGSUNTERLAGEN MITBRINGEN |
bis spätestens Mo, 17.03.2025 | Rücklauf der Verträge – Wurden die Vertragsunterlagen bis zu diesem Termin nicht zurückgesandt, werden die Schulplätze anderweitig vergeben. |
Mi, 19.03.2025 | Einschreibung an staatl. Grundschulen; Schulverträge müssen ausgefüllt rechtzeitig vorliegen. Kinder ohne Schulplatzzusage müssen an der Sprengel-Grundschule eingeschrieben werden. |
bis Mai 2025 | Zusendung der gegengezeichneten Verträge an die Eltern mit Antragsformular auf Mitgliedschaft im Schulverein. Damit ist das Aufnahmeverfahren abgeschlossen. |
Quereinsteiger – 1. bis 13. Klasse
Ein Quereinstieg in eine bestehende Klasse ist bei uns grundsätzlich das ganze Jahr über möglich. Da unsere Schüler*innen in der Regel zwölf Jahre im Klassenverbund zusammenbleiben sind unsere Klassen aber meistens voll belegt. Schulplätze können an Quereinsteiger*innen erst vergeben werden, wenn sie frei werden. Den klassischen Übertritt nach der 4. Klasse gibt es an unserer Schule nicht, d.h. auch zur 5. Klasse können neue Schüler*innen nur aufgenommen werden, wenn ein Kind die Schule verlässt und ein Platz frei wird. In der 8. Klasse nehmen wir in der Regel aus waldorfpädagogischen Gründen (Klassenspiel, Jahresarbeiten, Abschlussfahrt) im laufenden Schuljahr keine Quereinsteiger*innen auf. Wenn Sie an einem Quereinstieg interessiert sind, füllen Sie bitte das Aufnahmeformular Quereinstieg Unter- und Mittelstufe (Klassen 2-8) oder Oberstufe (Klassen 9-12) aus und lassen es uns per Mail oder Post zukommen.
Persönliche Gespräche im Vorfeld sind aufgrund der Vielzahl an Anfragen leider nicht möglich.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Sie schicken uns per Post oder Mail die ausgefüllten Anmeldeunterlage. Das Aufnahmegremium bzw. die Klassenbetreuer*innen der Oberstufenklassen prüfen die Bewerbung und klären, ob ein Platz in der gewünschten Klasse frei ist, ein Wartelistenplatz in Frage kommt oder wir leider gleich absagen müssen.
Für den Quereinstieg gibt es Keine Bewerbungsfristen.
Was passiert, wenn ein Platz frei ist?
Die Klassenlehrkraft wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein persönliches Gespräch anbieten. Mit dem Schüler/der Schülerin kann ein Probeunterricht vereinbart werden.
Was passiert, wenn kein Platz frei ist?
In der Regel wird Ihnen ein Platz auf der Warteliste angeboten. Wie lange die Wartezeit ist, hängt davon ab, ob und wann ein Platz in der Klasse frei wird. Da unsere Schüler*innen normalerweise von Klasse 1-12 zusammenbleiben, kann es unter Umständen eine lange Wartezeit bedeuten.
Wie lang sind die Wartelisten?
Wir führen für jede Klasse eine Warteliste, die nicht chronologisch abgearbeitet wird. Wird ein Platz frei, wird unter Berücksichtigung zahlreicher Aspekte (u.a. Geschlecht, Temperament, Förderbedarf) entschieden, welches Kind aufgenommen werden kann. Um unsere Wartelisten aktuell zu halten, bitten wir Sie jeweils zum Februar und Juli eines Jahres um eine kurze Rückmeldung, ob weiterhin Interesse an einem Schulplatz besteht.
Kontakt über Empfang Tel: 089.380140 0
mail@waldorfschule-schwabing.de
Schulgeld
Wie jede Waldorfschule wird auch unsere Schule zum größten Teil durch Elternbeiträge, das Schulgeld, finanziert. Das Schulgeld wird nach den Einkommensverhältnissen der Eltern bemessen. Wir verstehen uns als Solidargemeinschaft: Unser erklärtes Ziel ist es, dass kein Kind aufgrund der Einkommensverhältnisse seiner Eltern ausgeschlossen wird. Daher findet das Schulgeldgespräch auch am Ende des Auswahlprozesses ohne Lehrer und nur mit Eltern aus der Schulgeldkommission statt, selbstverständlich werden Ihre Auskünfte hier vertraulich behandelt. Ihre Einstufung entnehmen Sie bitte der Schulgeldtabelle.